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Verfasst von: Leeni am 10.11.2015 14:38
 


THEMA:  Mehrfachbeschfätigung geringfügig+teilzeit

Liebes Steuerberater Team,

ich arbeite derzeit an zwei verschiedenen Standorten:


A: regelmäßiges Einkommen: 07.09.2015 - 31.12.2015 befristet - 940 Euro brutto / Monat

B: regelmäßiges Einkommen: 20.9.2015 bis unbegrenzt - variabel zw. 300-390 Euro / Monat

 

Auf was muss ich achten und welche Tipps gibt es um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

 

Vielen lieben Dank,

LG Leeni

Verfasst von: Dissertori Georg am 11.11.2015 12:46
 


THEMA:  Mehrfachbeschfätigung geringfügig+Teilzeitkräfte

Sehr geehrtes Team.

Ich habe mich nun entschlossen ein Subunternehmen anzumelden und würde mich dafür interessieren wie und was ich alles dazu brauche um meinen Mitatbeiter ins 'Boot' zu holen. Auch würde mich ihr Angebot als Steuerberater, entgeldlich interessieren. Mit besten Dank im vorhinein, eventuell meine Telefonnummer 06607086600, Dissertori Georg.

Verfasst von: Mag. (FH) Magdalena Heschik am 20.11.2015 19:36
 


THEMA:  Mehrfachbeschfätigung geringfügig+teilzeit

@Leeni:

Im obigen Fall werden die beiden Einkommen getrennt voneinander (unterjährig) besteuert; im Zuge der Jahressteuererklärung müssen die beiden Einkommen jedoch gemeinschaftlich betrachtet (zusammengerechnet) werden. Mit den obigen Einkommen kommen Sie im Jahr 2015 (unter außer Achtlassung sonstiger vorheriger Einkünfte/AMS-Bezüge etc.) nicht über die steuerlich relevante Grenze von EUR 11.000,00 steuerpflichtige Einkünfte; ab dieser Grenze wird besteuert.

Sozialversicherungsrechtlich könnte es zu Nachzahlungen kommen - aufgrund der zu gering abgeführten SV-Beiträge.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 25.11.2015 09:58
 


THEMA:  Mehrfachbeschfätigung geringfügig+teilzeit

@ Herrn Dissertori:

Wir würden Ihnen gerne ein Anbot legen, wenn Sie uns genauere Informationenn geben:

01 533 16 37

www.steuerberatung-weiss.at

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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