Hallo!
Meine Freundin ist selbständig als Beraterin und sie nutzt hier die Kleinunternehmerregelung. Wir wollen nun gemeinsam eine OG gründen (die Beratung soll weiter laufen) - ist es möglich, dass sie mit der Beratung in der Kleinunternehmerregelung bleibt und die OG der Regelbesteuerung unterliegt (Vorsteuerabzug und Umsatzsteuerpflicht) oder muss sie mit der Beratung auch zur Regelbesteuerung wechseln?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
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