als Handelsakademie-Absolventin mit mehrjähriger Berufserfahrung im Rechnungswesen möchte ich nun 2-3 Jugendlichen Nachhilfe in Buchhaltung geben. Der Verdienst wird sich in etwa auf 60 - 200 Euro pro Monat beschränken. Ich beziehe derzeit Kinderbetreuungsgeld (Ich bin nicht in Karenz, kein aktueller Dienstgeber - bin arbeitslos) und beziehe sonst kein Einkommen. Ist es überhaupt legal möglich, Nachhilfe zu geben in dem Fall?
Herzlichen Dank für Ihre Mühe bei der Beantwortung meiner Frage!
Petra
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
21.10.2015 16:47