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Verfasst von: AN-Veranlagung am 19.10.2015 10:13
 


THEMA:  Pendlerpauschale 2012

Liebes Steuerberater-Team,

ich sitze gerade bei meiner Arbeitnehmerveranlagung 2012 (ich weiß, ich bin etwas spät dran, aber besser spät als nie) und ich frage mich, wie ich das Pendlerpauschale berücksichtigen soll.

Im Jahr 2012 hatte ich 2 Arbeitsstellen (nacheinander) - der erste Arbeitgeber berücksichtigte das Pendlerpauschale, der 2. (ab März) dann nicht. Beim 2. Arbeitgeber hatte ich theoretisch Gleitzeit - kann ich da das große Pauschale geltend machen? Soweit ich mich erinnere, habe ich zumeist gegen 8 Uhr begonnen zu arbeiten, und da würde mir das Große an und für sich zustehen. Laut Pendlerrechner aktuell habe ich 5 Uhrzeiten ausprobiert, 4x kam das große Pauschale raus. 1x das Kleine. Was gebe ich an? Bestätigung über die tatsächlichen Arbeitszeiten habe ich keine. Es wurde erwartet, dass die Arbeit fertig zu machen ist, dh. es gab jetzt keinen 8 Stunden Tag, sondern mal 8, dann 6, dann 9 usw... je nach Arbeitsanfall im Büro.

Und abschließend noch, Ende Dezember des Jahres bin ich in Mutterschutz gegangen. Dh dann steht kein Pauschale zu? Wie rechne ich das raus? (Es geht um 5 Tage, 27.12 Muschu).

Vielen lieben Dank für die Beantwortung der doch speziellen Fragen schon im Voraus!

 

 

Verfasst von: Rüdiger Posch am 23.10.2015 19:58
 


THEMA:  Pendlerpauschale 2012

Hallo,

(4) Bei flexiblen Arbeitszeitmodellen (beispielsweise gleitender Arbeitszeit), ist der Ermittlung der Entfernung ein Arbeitsbeginn und ein Arbeitsende zu Grunde zu legen, das den überwiegenden tatsächlichen Arbeitszeiten im Kalenderjahr entspricht. (Quelle: Pendlerverordnung)

ich würde das große PP in Anspruch nehmen und wenn eine Nachfrage kommt, so argumentieren wie Sie es oben schrieben. Möglicherweise kann Ihnen Ihr Chef eine dementsprechende Bestätigung schreiben. Bis zur Reform der Pendlerpauschale ging es immer um überwiegende Beanspruchung und die war im Dezember trotzdem gegeben. Ich würde daher die PP für Dezember auch zur Gänze in Anspruch nehmen.

mfg

Rüdiger Posch

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