Es handelt sich um die pauschale Abzugssteuer für Ausländer.
Wenn Sie in Österreich unbeschränkt steuerpflichitg sind,dann müssen Sie dieses Einkommen auch in Ihre österr. Steuererklärung aufnehmen.
Dabei könnte man eventuell etwas anrechnen lassen.
Sie können auch versuchen, in Italien eine Veranlagung zu beantragen, um einen Teil zurck zu bekommen.
Wir beraten Sie gerne:
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