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Verfasst von: ltexter am 13.10.2015 14:39
 


THEMA:  textertätigkeit fuer deutsches unternehmen

Guten Tag,

Ich verfasse über ein (deutsches) Portal Texte, die pro Stück vergütet werden. In Summe erhoffe ich mir damit einen Nebenverdienst von rund 200 Euro pro Monat.

Ich bin derzeit noch 2 Monate in Karenz und danach werde ich mich während der Jobsuche beim Ams melden und (hoffentlich nur kurz) arbeitslosengeld beziehen. 

Wie ist das mit der Textertätigkeit in dem Fall? Muss ich da eine Einkommenssteuererklärung machen? Verdienst bleibt fix unter der geringfügigkeitsgrenze. Und die Aufnahme der Tätigkeit muss ich dem Finanzamt melden oder geht das auch später?

Ich dachte,  ich schaue mir diese  schreiberei uebers internet mal 1-2 Monate an,  um dann zu entscheiden,  ob ich es weiter mache. In den 2 Monaten verdiene ich Wie gesagt sicher nicht über 400 Euro,  eher weit darunter. Muss ich trotzdem was melden? 

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 13.10.2015 14:46
 


THEMA:  textertätigkeit fuer deutsches unternehmen

Lt Gesetz muss jede Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit dem Finanzamt innerhalb eines Monats gemeldet werden.

Aber ich meine ,wenn Sie jetzt in der "Probezeit" so wenig verdienen, dann würde ich einmals abwarten, wie es weitergeht.

www.steuerberatung-weiss.at

 

Verfasst von: Itexter am 14.10.2015 11:30
 


THEMA:  textertätigkeit fuer deutsches unternehmen

Vielen herzlichen Dank!

Das bedeutet,  ich habe keine Konsequenzen zu fürchten,  wenn ich 2 oder 3 Monate Texte erstelle und in dieser Zeit pro Monat rund 100 - 200 Euro dazu verdiene? 

Auf etwaige Strafzahlungen würde ich gerne verzichten :)

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 15.10.2015 13:01
 


THEMA:  textertätigkeit fuer deutsches unternehmen

In meiner langjährigen Praxis habe ich es noch nie erlebt, dass es in so einem Fall ein Finanzstrafverfahren gegeben hätte.

www.steuerberatung-weiss.at

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