Guten Tag,
Ich verfasse über ein (deutsches) Portal Texte, die pro Stück vergütet werden. In Summe erhoffe ich mir damit einen Nebenverdienst von rund 200 Euro pro Monat.
Ich bin derzeit noch 2 Monate in Karenz und danach werde ich mich während der Jobsuche beim Ams melden und (hoffentlich nur kurz) arbeitslosengeld beziehen.
Wie ist das mit der Textertätigkeit in dem Fall? Muss ich da eine Einkommenssteuererklärung machen? Verdienst bleibt fix unter der geringfügigkeitsgrenze. Und die Aufnahme der Tätigkeit muss ich dem Finanzamt melden oder geht das auch später?
Ich dachte, ich schaue mir diese schreiberei uebers internet mal 1-2 Monate an, um dann zu entscheiden, ob ich es weiter mache. In den 2 Monaten verdiene ich Wie gesagt sicher nicht über 400 Euro, eher weit darunter. Muss ich trotzdem was melden?
|