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Verfasst von: Andreas Grabmüller am 14.09.2015 15:44
 


THEMA:  Werkvertrag und DV zeitgleich - Probleme?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich besitze einen Dienstvertrag über 38,5 Wochenstunden, bei einem derzeitigen Bruttogehalt von 3400 Euro.
Nun hatte sich mein alter Dienstgeber bei mir gemeldet, und um Mithilfe bei einer technischen Umstellung gebeten.

Dies soll im Zeitraum von einem Monat geschehen, und die Entlohnung dafür mittels Werkvertrag erfolgen (geschätzte 1400 Euro).
Meine Frage ist nun, welche Probleme sich für mich nun durch den Werkvertrag ergeben.

Die Freigrenze von 730 Euro würde in diesem Fall ja nicht zutreffen (durch den bestehenden DV sowieso nicht, auch wenn der Betrag unter 730 Euro wäre, stimmt das?) wodurch ich hierfür natürlich Steuern zahlen müsste.
Wie sieht es nun jedoch mit Abgaben an die SVA aus? Kommen diese auch noch hinzu? Welche anderen Hürden stellen sich mir, wodurch mein Engagement vielleicht im Endeffekt nur durch einen Bruchteil des Aufwands entlohnt wird.

Ich danke im Voraus und wünsche einen schönen Wochenstart.

Schöne Grüße

Andreas Grabmüller

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 14.09.2015 16:33
 


THEMA:  Werkvertrag und DV zeitgleich - Probleme?

Meines Erachtens ist das Wichtigste, dass Sie Ihren derzeitigen Dienstgeber informieren.

SV-pflichitg werden Sie erst ab einem Zusatzeinkommen von € 4.800,-- jährlich.

Sie müssen eine Einkommensteurerklärung für 2015 abgeben und keine Arbeitnehmerveranlagung.

Ich schätze Ihre Einkommensteuernachzahlung auf maximal € 500,--.

www.steuerberatung-weiss.at

 

 

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