Wenn ich als EPU gebrauchte Waren über Willhaben kaufe (es geht um Bücher um ca. 100 Euro), kann ich diese als Betriebsausgabe abschreiben? Ich bekomme ja keine offizielle Rechnung, da es sich für den Verkäufer ja um einen Privatverkauf handelt. Aber ich benötige sie für mein Unternehmen, stellt für mich also eine Betriebsausgabe dar. Kann ich das machen (indem ich z.B. E-Mail-Verkehr mit dem Verkäufer aufbewahre)? Gilt das als "Beleg"?
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