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Verfasst von: Kaja am 10.09.2015 20:51
 


THEMA:  Gebrauchte Waren (Willhaben) als Betriebsausgabe

Wenn ich als EPU gebrauchte Waren über Willhaben kaufe (es geht um Bücher um ca. 100 Euro), kann ich diese als Betriebsausgabe abschreiben? Ich bekomme ja keine offizielle Rechnung, da es sich für den Verkäufer ja um einen Privatverkauf handelt. Aber ich benötige sie für mein Unternehmen, stellt für mich also eine Betriebsausgabe dar. Kann ich das machen (indem ich z.B. E-Mail-Verkehr mit dem Verkäufer aufbewahre)? Gilt das als "Beleg"?  

Vielen Dank!  

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 11.09.2015 16:13
 


THEMA:  Gebrauchte Waren (Willhaben) als Betriebsausgabe

Sie müssen den Kauf so gut wie möglich "glaubhaft" machen, d.h. dokumentieren.

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