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Verfasst von: Susanne am 02.09.2015 16:39
 


THEMA:  Zuverdienst nebst kinderbetreuungsgeld bzw ams bezug

Guten Tag,

Ich versuche mich gerade über obiges Thema zu informieren...derzeit beziehe ich noch 2 Monate kinderbetreuungsgeld und danach hätte ich noch Anspruch auf Arbeitslosengeld in durchaus erheblicher Höhe. Gleichzeitig liegt mir derzeit ein Angebot vor, freiberuflich Informationsveranstaltungen abzuhalten.

Was muß ich nun beachten?

Die Honorarnoten würden wohl zwischen 100 und 500 Euro pro Monat ausmachen, im gesamten Jahr sicher nicht über 5000 Euro gesamt (es gibt auch Monate ohne infoveranstaltung). Dh die zuverdienstgrenze zum pauschalen KBG überschreite ich nicht. 

Was ist mit dem möglichen AMS Bezug? 

Die Honorarnoten betreffen teilweise auch kostenersätze (Fahrt,  infomaterial) - diese sind dann ja wieder als Betriebsausgaben abziehbar? Dh für etwaige Grenzen nach der pflichtversicherung für neue selbständige sind diese Ausgaben auch zu berücksichtigen und abzuziehen? Denn mit 5000 wäre ich ja über der grenze zur pflichtversicherung wenn ich das richtig verstehe, aber nach Abzug der kosten wohl nicht mehr).

 

Ist diese Überlegung richtig?

Natürlich möchte ich auch meinen Ams bezug nicht gefährden,  sollte ich diesen in 3 Monaten tatsächlich in Anspruch nehmen müssen und noch keine Anstellung gefunden haben.  Die infoveranstaltung  möchte ich langfristig nebenbei machen.

 

Dh zuerst neben kinderbetreuungsgeld, dann ev ams bezug,  dann hoffentlich festanstellung.

Welche Grenzen und Probleme habe ich zu beachten? 

 

Vielen Dank für ihre Zeit. 

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 08.09.2015 16:40
 


THEMA:  Zuverdienst nebst kinderbetreuungsgeld bzw ams bezug

Neben dem AMS dürfen Sie nur geringfügig dazuverdienen, d.h. ca € 400,-- monatlich.

Was das Kinderbetreuungsgeld betrifft, empfehle ich Ihnen, sich direkt bei der auszahlenden Stelle zu erkundigen!

 

Wenn  Sie ein Anstellung haben und daneben mehr als € 730,-- pro Jahr dazu verdienen, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben.

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