Sehr geehrter Herr,
Einkünfte aus Privaten Kreditgeschäften unterliegen nicht dem Sondersteuersatz von 25%, weshalb diese auch mittels Veranlagung zum allgemeinen Tarif zu versteuern sind.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung der Steuererklärung.
Mit freundlichen Grüßen
Michal E. Radajczyk |