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Verfasst von: Buba am 05.08.2015 17:41
 


THEMA:  Vermietung einer geschenkten Wohnung

Guten Tag,

 

ich habe von meinen Eltern in 2014 eine Wohnung geschenkt bekommen, die ich seitdem vermiete. Jetzt muss ich in 2015 eine Steuererklärung abgeben zwecks Einnahmen aus der Vermietung. Ich habe mich kurz erkundigt, wie ich die Afa berechne und mir wurde gesagt, ich muss ein Verkehrswertgutachten erstellen. Ist das wirklich erforderlich? Verlangt die Finanz so etwas? Ich nehme an, das Gutachten kostet nicht wenig.

Vielen Dank.

 

lg Amy 

Verfasst von: GAST am 08.08.2015 12:43
 


THEMA:  Vermietung einer geschenkten Wohnung

Hallo,

die Richtlinien lassen derzeit noch eine Aufteilung 20% Grund & Boden (daher nicht abnutzbar) und 80% Gebäude (abnutzbar) zu. Der

anzuwendende ARA Satz beträgt gem § 16/1/8d EStG 1,5%. Ab 2016 (mit Steuerreform) wird sich die Aufteilung ändern. Ohne Gutachten 

ist danneine Aufteilung 40% Grund & Boden und 60% Gebäude vorzunehmen. Hier ist dann für Sie eine Anpassung vorzunehmen (Veranlagung 2016).

 

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