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Verfasst von: Martina am 23.07.2015 14:47
 


THEMA:  Zahnspange Arbeitnehmerveranlagung

Ich habe für die Zahnspange meiner Tochter im Vorjahr die erste Rate in Höhe von 2000,-- bezahlt und von der GKK 333,-- vergütet bekommen. Nun wollte ich im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 1666,-- als außergewöhnliche Belastung abschreiben.

Wenn ich die Daten in finanzonline erfasse, sehe ich bei der Vorberechnung, dass sich mein Rückerstattungsbetrag nicht ändert, egal ob ich die 1666,-- eintrage oder nicht ?!

Weiß jemand wie das mit dem Selbstbehalt ist, ich habe bereits gegooglet ... bei einem Einkommen unter 14600,-- ist der Selbstbehalt 8 % ... dh ich bin unter den 1666,--  ?!?!?!?!?

Vielen Dank für eine bzw mehrere Antwort/en :)

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 24.07.2015 11:42
 


THEMA:  Zahnspange Arbeitnehmerveranlagung

Bei der Berechnung des Einkommens für den Selbstbehalt sind Spezialvorschriften zu beachten.

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