Ich habe für die Zahnspange meiner Tochter im Vorjahr die erste Rate in Höhe von 2000,-- bezahlt und von der GKK 333,-- vergütet bekommen. Nun wollte ich im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 1666,-- als außergewöhnliche Belastung abschreiben.
Wenn ich die Daten in finanzonline erfasse, sehe ich bei der Vorberechnung, dass sich mein Rückerstattungsbetrag nicht ändert, egal ob ich die 1666,-- eintrage oder nicht ?!
Weiß jemand wie das mit dem Selbstbehalt ist, ich habe bereits gegooglet ... bei einem Einkommen unter 14600,-- ist der Selbstbehalt 8 % ... dh ich bin unter den 1666,-- ?!?!?!?!?
Vielen Dank für eine bzw mehrere Antwort/en :) |