Ich habe ein Dienstleistungsunternehmen und bin laut Kleinunternehmerregelung USt. befreit, nun möchte ich gerne ein zweites Gewerbe im Bereich Handel eröffnen, ist es möglich das Dienstleistungsgewerbe Ust. frei weiter zu führen und das zweite Gewerbe mit Ust.?