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Verfasst von: Bernhard am 20.07.2015 19:16
 


THEMA:  Mietkaufwohnung - Steuerliche Situation bei (vorzeitigem) Kauf

Hallo!

Ich ziehe in Kürze in eine neue Mitkaufwohnung. Seitens meines Bauträgers bzw. Vermieters wurde mir mitgeteilt, dass die Wohnung normalerweise nach 10 Jahren mir angeboten wird. Ich kann jedoch auch schon vorzeitig kaufen wenn ich will, jedoch habe ich angeblich steuerliche Nachteile?!

Der Kaufpreis richtet sich hier nicht wie üblich nach dem Marktwert, sondern ich als Käufer übernehme die laufenden Darlehen auf die Wohnung. Auch wird ein Anteil der Miete bereits zur Abzahlung der Darlehen verwendet.

Soweit ich weiß (bin mir aber nicht sicher), ist diese 10 Jahresfrist mittlerweile doch sowieso auf 20 Jahre angehoben und ich muss sowieso die 10% Vorsteuer nachzahlen?!

Kann mir jemand sagen, welche Nachteile das sind bzw. mit wieviel Steuer ich zu welchem Zeitpunkt rechnen muss?

Grundsätzlich geht es mir darum, dass ich momentan das Kapital fest veranlagt habe und ich erst 2017 darauf zugreifen kann. Dann könnte ich die Wohnung völlig abbezahlen, d.h. auch die laufenden Kredite vom Bauträger.

Vielen Dank für ihre Hilfe!

MfG

Bernhard

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 20.07.2015 21:14
 


THEMA:  Mietkaufwohnung - Steuerliche Situation bei (vorzeitigem) Kauf

Sie haben Recht: der Zeitraum für die Berichtigung der Vorsteuer wurde auf 20 Jahre verlängert.

Verfasst von: Bernhard am 21.07.2015 08:17
 


THEMA:  Mietkaufwohnung - Steuerliche Situation bei (vorzeitigem) Kauf

Was heißt das dann bei einem Kauf nach 10 bzw. noch früher?

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