Guten Tag,
ich klagte meinen Dienstgeber auf Nachzahlung von Nebengebühren der letzen zwei Jahre, es gab dann einen Vergleich. Meine Frage: Müsste bei dieser Vergleichzahlung die "Fünftelregelung" angewendet werden? Das Dienstverhältnis war dabei nie beendet.
Danke für Ihre Antworten.
Chris |