Hallo,
sie müssen eine Einkommensteuererklärung E1 abgeben und können dabei auch Ihre - mit Ihrer Tätigkeit als Vortragender zusammenhängenden
Betriebsausgaben absetzen (alternativ für bestimmte Ausgaben 12% Betriebsausgabenpauschale).
Die bereits einbehaltene SV Dienstnehmeranteil als freier Dienstnehmer können Sie jedenfalls vom vereinbarten Bruttohonorar abziehen.
Weiters wird bei Ihnen (falls Sie keine weiteren Tätigkeiten ausüben) automatisch der Veranlagungsfreibetrag in Höhe von bis zu 730 € (unterliegt einer
Einschleifung - bei 880 € [1.000 - 12% Betriebsausgabenpauschale] wären 580 € abzuziehen) abgezogen.
Der verbleibende Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben wird der Steuerbemessungsgrundlage zugeschlagen und die Einkommensteuer
ermittelt.
LG
Gast
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