ich habe mit einem Partner eine OG gegründet und wir rechnen mit einem Jahresnettoumsatz von unter 30 000 Euro. Da rechne ich das bezogene Arbeitslosengeld des Jahres dazu.
Kann ich unter diesen Gegebenheiten für die OG die Kleinunternehmerregelung und damit die Umsatzsteuerbefreiung beantragen.
Vieln Dank für Antworten.
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
19.06.2015 18:55