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Verfasst von: Veronika am 17.06.2015 21:37
 


THEMA:  kinderbetreuungsgeld&Honorarnote

Guten Tag,

.ich bin eine Ausländerin mit Hauptwohnsitz in Wien,derzeit in Karenz. Habe die KBG Variante 30+6 gewählt.ich kann nebenbei bei der Firma arbeiten,bei der ich vor Karenz gearbeitet habe. sie wollen,dass Ich für die Tätigkeiten Honorarnote stelle.meine Frage läutet:muss ich einen Gewerbeschein haben,soll ich Steuern zahlen,oder Sozialversicherung zahlen oder es irgendwo melden?wie ist die jährliche Grenze? Bei Honorarnote MwSt aufführen? Oder wäre es besser mit der Firma z.b.  einen geringfügigen Vertrag abschließen?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 18.06.2015 11:09
 


THEMA:  kinderbetreuungsgeld&Honorarnote

Es hängt von der Art Ihrer Tätigkeit ab, ob Sie einen Gewerbschein benötigen.

Einkommensteuer müssen Sie ab einem GEwinn von € 11.000,-- bezahlen.

Sozialversicherung bei einem Gewinn ab 4.800,--

Ust erst ab einem Usmatz v. 30.000,--

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