Guten Tag,
ich hab eine Frage zur Offenen Gesellschaft: Die OG hat 2 Gesellschafter, wobei beide nebenbei noch als Freiberufler tätig sind (Designer). Darf ein Gesellschafter Gewinn aus der OG entnehmen in dem er eine Rechnung stellt, oder ist nur eine Privatentnahme (ohne Rechnung) zulässig?
Vielen Dank! |