Guten Tag!
Meine Arbeitnehmerveranlagung wird gerade überprüft. Ich habe bei den Angaben das große Pendlerpauschale über 40 km eingegeben, doch der Pendlerrechner kommt (jetzte) nur zu einem großen Pendlerpauschale zwischen 20 und 40 km. Die km dürften tatsächlich unter 40 (38) sein. Auch in den Vorjahren habe ich über 40 km angegeben und das entsprechende Pauschale erhalten. Es ist noch kein Bescheid ergangen und es wurden auch noch keine Nachweise angefordert. Was soll ich nun tun, um keine Strafe zu bekommen oder gibt es das Risiko nicht?
Ich glaube, dass der Pendlerrechner möglciherweise letztes Jahr vor der Reform das Ergebnis Wegstrecke 40-60 km) gebracht hat, nur leider habe ich dvon keinen Ausdruck mehr. |