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Verfasst von: thomas am 30.04.2015 16:36
 


THEMA:  Betriebsausgabenpauschale

Wenn ich 4900 Euro 2014 als Selbstständiger Umsatz gemacht habe (als Autor von Texten), dann komme ich mit der Betriebsausgabenpauschale (von 6% = 294 Euro) auf 4606 Euro Gewinn im Jahr 2014. Nachdem die Grenze für die Sozialversicherung bei 4743,72 Euro im Jahr liegt und mein Gewinn darunter ist, passt es dass ich mich nicht bei der SV angemeldet habe, oder? Oder muss ich dafür eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung anstatt der Betriebsausgabenpauschalierung machen?

THX!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 05.05.2015 10:23
 


THEMA:  Betriebsausgabenpauschale

Das passt so!

 

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