Hallo. Ich habe laut Pendlerrechner Anspruch auf das kleine Pauschale. Soweit ich weiß, ist diese Berechnung gültig für 2014. Da ich die letzten 5 Jahre die Arbeitnehmerveranlagung noch nicht gemacht habe ist meine Frage, ob diese 2014er Berechnung auch für die letzten 5 Jahre herangezogen werden kann oder nicht.
Wenn nein, wie soll ich das dann später einmal beweisen können? Ich kann ja nicht alte Fahrpläne ausforschen, ob die Züge/Busse auch 2010 zu gewissen Uhrzeiten fuhren?
VIELEN DANK für Eure Antworten!!
LG Wieli
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