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Verfasst von: Thomas Zenk am 17.03.2015 12:23
 


THEMA:  AVN Finanzierungsanteil Kredit Wohnraumschaffung

Liebes Steuerberater.at Team,

Wir haben im Jahr 2014 einen Kredit für den Finanzierungsbeitrag eines neuen Reihenhauses abgeschlossen. Welchen Betrag können wir bei der ANV Punkt (456) angeben? Wir haben eine Bestätigung/Kontoauszug der Bank (zur Vorlage beim Finanzamt) erhalten, aus dem die "Summe der Zinsen" hervorgeht, sowie die bezahlten Monatsraten.

Zusätzlich gibt es noch eine Bestätigung der Genossenschaft (WBV-GÖD) zur Vorlage beim Finanzamt. Kann dieser Betrag ebenfalls in diesen Punkt (456) genommen werden?

Können die Prämien der Risiko-Lebensversicherung dem Punkt (455) angerechnet werden? Oder ist dies nicht möglich, da es eine Abtretungserklärung zu Gunsten der Bank gibt?

Vielen Dank im voraus & Beste Grüße

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 17.03.2015 13:00
 


THEMA:  AVN Finanzierungsanteil Kredit Wohnraumschaffung

Sie können alles anführen. Aber leider kann man pro Jahr nur maximal 2.920,-- geltend machen.

Verfasst von: Thomas Zenk am 17.03.2015 14:19
 


THEMA:  AVN Finanzierungsanteil Kredit Wohnraumschaffung

Danke für die Information.

Ich war mir nicht sicher, da der Finanzierungsbeitrag (abzüglich 1%/Jahr) bei Auszug zurückgezahlt wird. Daher die Frage, ob man auch die Kreditraten selbst bei (456) angeben kann (und nicht nur die Kreditzinsen). Kann es hierzu vielleicht unterschiedliche Auslegungen geben?

Zu dem Punkt Risiko-Lebensversicherung habe ich ebenfalls verschiedene Antworten gefunden. An einer Stelle stand, dass es nicht möglich wäre falls eine Abtretungserklärung vorhanden ist (da der Begünstigte die Bank ist).

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