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Verfasst von: Thomas am 17.03.2015 12:20
 


THEMA:  Rechnungsabgrenzung einer AR - Gutschrift

Hallo! Habe gerade vor kurzem in einer Kanzlei angefangen und habe noch probleme mit Abgrenzungen! AR betrifft das Jahr 2014 die dazu gehörige Gutschrift wurde aber erst 2015 ausgestellt! Wie grenze ich diese Gutschrift nun ab?

Ich hätte gebucht im Jahr 2015: Sonstige Forderung/Debitor mit USt

Und bei Bilanzerstellung/Arbeiten 2014 würde man ja dan buchen: Erlöskonto/Sonstige Forderung ohne USt

Stimmt das so? Bitte um HIlfe!

Danke!

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