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Verfasst von: fritz gollner am 11.03.2015 16:21
 


THEMA:  gründung EPU anmeldung beim Finanzamt

ich bin ab 1. april 2015 ein EPU und war heute am Finanzamt anmelden. beim fragebogen waren geschätzter umsatz und voraussichtlicher gewinn gefragt. beim umsatz habe ich € 70.000,-- angegeben und beim voraussichtlichen gewinn € 10.000,-- was unter der einkommenssteuergrenze liegt.

jetzt beziehe ich aber in den monaten jänner, februar und märz noch arbeitslosengeld, zusammen ca. € 2.400,--

die frage ist jetzt, ob das dann auch zum gewinn/einkommen dazugerechnet wird, dann wäre ich nämlich über der einkommenssteuergrenze

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 12.03.2015 17:59
 


THEMA:  gründung EPU anmeldung beim Finanzamt

Den Fragebogen haben Sie so richtig ausgefüllt. Wie der Gewinn sein wird, dass sehen Sie erst am Ende des Jahres. Das Arbeitslosengeld erhöht die Progression.

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