ich bin ab 1. april 2015 ein EPU und war heute am Finanzamt anmelden. beim fragebogen waren geschätzter umsatz und voraussichtlicher gewinn gefragt. beim umsatz habe ich € 70.000,-- angegeben und beim voraussichtlichen gewinn € 10.000,-- was unter der einkommenssteuergrenze liegt.
jetzt beziehe ich aber in den monaten jänner, februar und märz noch arbeitslosengeld, zusammen ca. € 2.400,--
die frage ist jetzt, ob das dann auch zum gewinn/einkommen dazugerechnet wird, dann wäre ich nämlich über der einkommenssteuergrenze
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