Sehr geehrte Damen und Herren!
Kann man die Grundumlage (Mitgliedsbeitrag) der Wirtschaftskammer zur KZ 9230 in der Einkommenssteuererklärung hinzuzählen, wenn in dieser der Gewinn nach der Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 + USt-Nettosystem ermittelt wird?
Die Betriebsausgaben würden dann folgendermaßen aussehen: Basispauschalierung (12% vom Umsatz) + Grundumlage der WKO
Danke im Voraus! |