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Verfasst von: sojusnik am 09.03.2015 19:18
 


THEMA:  Grundumlage der Wirtschaftskammer

Sehr geehrte Damen und Herren!

Kann man die Grundumlage (Mitgliedsbeitrag) der Wirtschaftskammer zur KZ 9230 in der Einkommenssteuererklärung hinzuzählen, wenn in dieser der Gewinn nach der Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 + USt-Nettosystem ermittelt wird?

Die Betriebsausgaben würden dann folgendermaßen aussehen: Basispauschalierung (12% vom Umsatz) + Grundumlage der WKO

Danke im Voraus!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 11.03.2015 15:17
 


THEMA:  Grundumlage der Wirtschaftskammer

Die Grundumlage ist mit dem Pauschale abgegolten.

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