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Verfasst von: Christoph Seitlinger am 05.03.2015 12:28
 


THEMA:  Selbsterhalterstipendium Zuverdienstgrenze was zählt

Derzeit beziehe ich ein Selbsterhalterstipendium und Arbeite als angestellter.Mit dieser Tätigkeit erreiche ich die Zuverdienstgrenze. Das Studium selbst endet geplant im September.

Nun würde ich einen Werkvertrag für meine Master Arbeit erhalten und dafür auch eine Bezahlung. Ist es möglich diesen Vertrag so zu gestalten, dass es für das Finanzamt erst nach September als Gehalt zählt. Bzw. wie müsste dieser Vertrag aussehen damit es nicht als Verdienst bis September gilt.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 06.03.2015 17:05
 


THEMA:  Selbsterhalterstipendium Zuverdienstgrenze was zählt

Die Honorare für den Werkvertrag müssen in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden.

Aber die Est- Erklärung wird für das ganze Kalenderjahr erstellt. Aus der Erklärung geht nicht hervor,in welchem Monat Sie gearbietet haben.

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