Derzeit beziehe ich ein Selbsterhalterstipendium und Arbeite als angestellter.Mit dieser Tätigkeit erreiche ich die Zuverdienstgrenze. Das Studium selbst endet geplant im September.
Nun würde ich einen Werkvertrag für meine Master Arbeit erhalten und dafür auch eine Bezahlung. Ist es möglich diesen Vertrag so zu gestalten, dass es für das Finanzamt erst nach September als Gehalt zählt. Bzw. wie müsste dieser Vertrag aussehen damit es nicht als Verdienst bis September gilt. |