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Verfasst von: son am 03.03.2015 20:23
 


THEMA:  teilzeit und geringfügig

wollte fragen verdiene teilzeit brutto 1140 euro und möchte noch geringfügig gehen wo ich 400 euro verdiene was muss ich dann an steuer rechnen oder ist das steuerfrei

 

 

 

 

 

Verfasst von: Johanna am 06.03.2015 02:21
 


THEMA:  teilzeit und geringfügig

Ich gehe davon aus, dass beide Beträge monatlich gemeint sind. Der Begriff der Geringfügigkeit bezieht sich auf die SV monatlich. Handelt es sich beim Zuverdienst ebenfalls um eine unselbstständige Tätigkeit, so ist ist er voll SV-pflichtig, vom Rest zahlen Sie Lohnsteuer (steuerfrei wären 730,- Zuverdienst im Jahr, darüber zahlen Sie für den gesamten Zuverdienst abzüglich SV die Lohnsteuer). Über den Daumen bleibt Ihnen die Hälfte des Zuverdienstes.

LG Johanna

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