Sehr geehrte Damen und Herren!
Nach vielen Jahren in der Schweiz zog ich vor einigen Jahren in meine Heimat Kärnten zurück. Seither generiere ich kein Einkommen aus selbstständiger- noch unselbständiger Tätigkeit und bin freiwillig sozialversichert. Zu meiner Pensionierung sind es noch enige Jahre und um meinen Lebensunterhalt bis dahin zu sichern, möchte ich mir nun (evtl nur den überobligatorischen Teil) meine doch beträchtliche Freizügikeitsleistung (Pensionskasse 2. Säule, BVG) auszahlen lassen. Dabei wird mir auf schweizer Seite die Quellensteuer abgezogen. Wird bzw. muss diese Auszahlung auch an den österreichischen Fiskus gemeldet werden (Rückforderungsmöglichkeit der Schweiz. Quellensteuer) oder reicht der Abzug an der Quelle auf Schweizer Seite. Wenn nicht, wie bzw. wie hoch wird diese Auszahlung in Österreich versteuert.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich herzlich!
Beste Grüsse
Hans |