S.g. Damen und Herren!
Im Zuge meiner Steuererklärung (Vorberechnung) offenbarte sich mir für das Jahr 2014 leider eine geringe aber dennoch dem Vorjahr (2013) widersprechende Nachzahlung.
Um den Sachverhalt genauer darzustellen sieht das Jahr 2014 wie folgt aus: Steuerpflichtige Einkünfte ~ 24k € (Btto), Bildungsteilzeitgeld von AMS ~ 2585€
Werbungskosten ~ 1200€ Sonderausgaben ~ 2200€ -> Nachzahlung liegt im zweistelligen Bereich.
Der Grund warum ich mich an Sie wende ist jener, da für das erwähnte Jahr 2013 eine Gutschrift von ~800€ erfolgte. Ergänzend erzielte ich in diesem Jahr ein höheres Einkommen Gehalt + Abfertigung als im Jahr 2014. Jedoch war der Zeitraum der Bildungsteilzeit, dementsprechend auch die Einkünfte etwas geringer (ca. die Hälfte). Kann es sein, dass aufgrund der Hochrechnungsmethode mitunter ein höherer Steuersatz ( Progressionsstufe 2 - 43%) auf mein steuerpflichtiges Einkommen (das grundsätzlich mit Stufe 1 versteuert wird) angewandt wird und deshalb eine Nachzahlung entseht?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort(en)!
Liebe Grüße Daniel
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