Hallo Thomas,
da ich annehme, dass Sie als Privatperson das Auto ins Drittland (nicht EU) verkaufen wollen, besteht leider keine Möglichkeit eine Erstattung der USt zu erwirken. Dies wäre anders falls es sich um einen Neuwagen (nicht älter als 6 Monate ab Erstinbetriebnahme oder < 6.000 km) handeln würde, welchen Sie in ein anderes EU Land verkaufen würden.
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