Hallo Mr. Mo,
Eigenverbrauch iSd UStG setzt voraus, dass die Lieferung oder Leistung zum Vorsteuerabzug berechtigt hat. Da der ÖAMTC Beitrag unecht befreit ist, daher nicht zum Vorsteuer Abzug breechtigt, ergeben sich daraus keine umsatzsteuerlichen Konsequenzen bzgl. Berichtigung der USt, die in der UVA zu berücksichtigen wären.
Mit freundlichen Grüßen
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