Hallo,
meine Frage bezieht sich auf das Reserve Charge Verfahren. Dieses erlaubt mir im Ausland, im gegebenen Fall Deutschland mittels der Uid Nr. ein gebrauchtes Fahrzeug (älter als 6 Monate, mehr als 6000km) netto ohne 19% zu erwerben. Nach der Begleichung der von Nova, Co2 Abgabe, Eintrag in die Genehmigunsdatenbank etc. kann das Fahrzeug in Österreich angemeldet werden. Ich nutze das Fahrzeug nur privat und lasse es nicht in die Firmenbuchhaltung einfliessen (entsprechender Vermerk bein Finanzamt bei der Abgabezahlung).
Meine Frage ist nun: Fallen wenn ich das Fahrzeug nach einiger Zeit wieder veräußere irgendwelche nachträglichen steuerlichen Abgaben an?
Der Hintergrund der Frage ist das ich beabsichte ein in Deutschland ein Fahrzeug über oben genanntes Verfahren zu kaufen, welches dann an meine Tochter weitergegeben wird und so sich so die 19% spart. Mir ist klar das ich ja auch auf mich anmelden könnte, es geht aber darum ob es steuerliche "Probleme" beim Weiterverkauf gibt?
Ich selbst habe mir vor 3 Jahren ein Fahrzeug aus Deutschland geholt und es sind, von den entsprechenden Abgaben keine steuerlichen Forderungen entstande. Wie ist es aber wie beschrieben wenn ich es gleich nach dem Import weitergebe?
Besten Dank für eure Stellungnahme
Christian |