über mich: Ich bin im Jahr 10 monate als selbstsändiger kleinunternehmer tätig und 2 monate als Arbeiter in Salzburg angestellt. (Wohnsitz Wien)
in der Zeit als Angestellter Miete ich mir eine Wohnung in Salzburg, die Miete setze ich mit der doppelten Haushaltsführung (Kz.723) ab.
zu den Fragen:
-Verstehe ich das richtig, dass die Familienheimfahrt(Kz.300) einmal im Monat als SINGLE gestattet ist, aber begrenzt auf maximal 306€ pro Monat?
weiters habe ich am 26. und 27.06.14 einen Kurs im Auftrag des Arbeitgebers besucht, kann ich dafür die Anfahrtskosten (Kilometergeld) als Reisekosten(Kz.721) absetzen - obwohl die Anstellung ja erst ab 01.07.14 begonnen hat?
bzw. die Anfahrt für die Besichtigung und Abwicklung der zweimonatigen Unterkunft ebenfalls?(in welcher Kennzahl?)
danke lg |