Hallo!
Ich hätte eine Frage und zwar ist der Ehemann einer Bekannten, deren steuerliche Vertretung ich bin, gestorben, das Nachlassverfahren ist abgeschlossen. Als ich nach dem Tod des Mannes am Finanzamt angerufen habe, hat man mit er erklärt, dass erst das Verfahren abgeschlossen sein muss bevor eine Veranlagung gemacht werden kann.
Ist das richtig? Kann ich die Veranlagung jetzt durchfürhen? auch Online? was muss ich beachten.
danke.
lg |