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Verfasst von: Ramona Zielinski am 09.02.2015 20:24
 


THEMA:  Wohnsitz Wien - Selbständig mit Gewerbeschein - Projektarbeit in Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich bin mir leider über die Richtigkeit der Fülle an Informationen nicht ganz sicher und hätte gerne deshalb eine zweite Meinung eingeholt.

 

Folgende Eckdaten:

 

- Wohnsitz Wien

- Selbständig mit Gewerbeschein im IT Sektor

- Derzeit auf Projekt in Deutschland (Jänner bis Ende Juni - vorraussichtlich)

- Projektunterstützung, selbständig mit Gewerbeschein in Österreich und begrenzt auf 3 Monate, evtl. Verlängerung um weitere 3 Monate

- Projekt erhielt ich durch einen international tätigen Vermittler/Überlasser/Arbeitgeber (Hays AG) und arbeite beim Endkunden im Projekt

- Rechnungen stelle ich monatlich aber an meinen Arbeitgeber (Hays AG), mit dem ich auch den Projektrahmenvertrag und -einzelvertrag abgeschlossen habe - also veranschlagtes Stundenentgeld * Stunden im Monat

- Befreiung von der Umsatzsteuer lt. Reverse Charge

- Da eine Rückreise nach Wien, unserem Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz, zu lange dauert, mußten wir hier in Norddeutschland (Celle) eine Wohnung anmieten.

- Die Wohnung in Wien, haben wir natürlich nicht aufgegeben, da es unsere Eigentumswohnung ist. Somit doppelte Haushaltsführung.

- täglich essen wir mittags außer Haus

- obiges trifft alles sowohl auf mich, als auch meinen Lebensgefährten zu

- Herfahrt mit dem Auto meines Lebensgefährten (von Wien und nach Wien)

- tägliche Fahrt mit dem Auto von der Mietwohnung zur Arbeit

Die gleiche Konstellation hatten wir schon einmal 2013/2014 (september 2013-Februar 2014), nur mit einem Projekt in München.

 

Damals dachte ich vor Projektbeginn jedenfalls, dass ich/wir sowohl die Mietgebühren für die Wohnung (Miete, Provisionen an die Makler), als auch Verpflegungskosten (bis zu einem Tagessatz, den ich irgendwo für Deutschland gelesen hatte, sonst eben die auf den Rechnungen ausgewiesenen Beträge) und die KFZ-Kosten (Kilometergeld, Tanken, Reparaturen), abschreiben könnte/könnten.

 

Die Verwunderung bei der Steuerveranlagung 2014 für 2013 war groß, als ich plötzlich von meinem Steuerberater erfuhr, dass diese Kosten alle nicht abgesetzt werden können, bis auf das Kilometergeld. Begründung sei, dass ich dies freiwillig getan habe, mich niemand beauftragt hat. Auf meine Frage hin, ob die Beauftragung durch die Hays AG nicht als solche gelte meinte er, nein, da hätte ich ja auch absagen können - ich hätte ja auch in Österreich bleiben können. Nicht dass das jetzt falsch zu verstehen ist, eine Vor-Ort Tätigkeit war Pflicht, es war nicht möglich dies über einen Heimarbeitsplatz zu verrichten.

 

Da ich/wir nun wieder in Deutschland in einem Projekt tätig sind und von ebenfalls ähnlich tätigen Kollegen wieder eine andere Version hörten, was alles absetzbar sei, bin ich doch wieder stutzig geworden, ob das Alles richtig war...

 

Somit meine Fragen:

 

- Wenn ich von der Hays AG (Sitz in Deutschland) für das Projekt angeheuert und zu einem Endkunden vermittelt wurde, gilt dies nicht als "Beauftragung"?

- Kann ich wirklich nicht die Verpflegungskosten (Diäten oder Verpflegungsaufwendung, oder wie auch immer) bis zu einem gewissen Tagessatz bzw. den Betrag den die Rechnungen aus den Restaurants ausweisen absetzen?

- Kann ich wirklich nicht die Wohnungskosten (Unterbringung da mehr als 120 km vom Wohnort entfernt), wie Maklerprovision und Monatsmieten, sowie Endreinigung, absetzen?

- Gilt hier nicht soetwas wie "Doppelte Haushaltsführung"?

- Kann wirklich nur mein Lebensgefährte das Kilometergeld absetzen und sonst nichts?

- Gibt es sonst noch absetzbare Posten, die wir vielleicht nicht erfahren haben und bei unserer Konstellation in Frage kämen?

- Lebensgefährte/Lebensgefährtin beide im Ausland selbständig in Projekten tätig - sind da noch andere Dinge zu beachten?

 

Verzeihen Sie bitte diese elends-lange Anfrage, aber ich wollte einfach keine Details auslassen...

Gerne bin ich auch bereit meine Kanzlei zu wechseln, wenn ich das Gefühl habe, dass ich falsch beraten wurde - ich gehe nun aber nicht fix davon aus, dass mein Steuerberater Fehler gemacht hat - ich weiß es ja immerhin auch nicht besser... Ich hätte nur gerne das Gefühl der Sicherheit, dass auch wirklich Alles korrekt verläuft. Immerhin habe ich, wenn ich die Einnahmen lt. Steuerbescheid gegen die Kosten (die ich nicht abgesetzt habe) gegenrechne, fast kein Netto-Einkommen erzielt und erhalte nun noch dazu die Berichtungen der SV... Eigentlich fast ein Minusgeschäft...

 

Haben Sie vielen Dank für das aufmerksame Lesen und Ihre Hilfe, die ich wirklich dringend benötige - ein Durchblick fehlt mir mit jeder Recherche mehr und mehr...

 

Mit den allerbesten Grüßen,

 

Ramona Zielinski

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 10.02.2015 15:31
 


THEMA:  Wohnsitz Wien - Selbständig mit Gewerbeschein - Projektarbeit in Deutschland

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