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Verfasst von: Martin am 09.02.2015 18:04
 


THEMA:  Unterliegen "Erträge" aus Zwangsvollstreckung Einkommensteuerpflicht?

Gläubiger = Selbstständiger erzielt neben seinen Einkünften und Umsätzen monatlich 1.000 EUR und mehr aus Zwangsvollstreckung (aus einer Lohnpfändung durchgeführt am Schuldner).Diese Beträge in der Grössenordnung von 15.000 EUR und mehr per anno sind doch einkommensteuerpflichtig, oder?
Wo in der Steuererklärung angeben?
Danke im voraus für fachkundige Antworten u Hinweise!!
Gruß, Martin

Verfasst von: Gast am 10.02.2015 14:02
 


THEMA:  Unterliegen "Erträge" aus Zwangsvollstreckung Einkommensteuerpflicht?

Hallo nochmal an die Steuerfachleute hier im Forum,
darf ich bitte nochmals nachfragen betreffend "Erträge" aus Vollstreckung - sind diese einkommensteuerpflichtig?
Danke u beste Grüße

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 10.02.2015 15:30
 


THEMA:  Unterliegen "Erträge" aus Zwangsvollstreckung Einkommensteuerpflicht?

Ja, wenn es sich um betriebliche Umsätze gehandelt hat.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Gast am 12.02.2015 23:01
 


THEMA:  Unterliegen "Erträge" aus Zwangsvollstreckung Einkommensteuerpflicht?

Danke vielmals für Ihre Beantwortung Frau Mag Weiß!
Dh der Gläubiger=Selbstständiger=Unternehmer müsste diese "Einnahmen" aus einer Vollstreckung veranlagen? Diese Beträge ("Einnahmen" grösser als 10.000 EUR) unterliegen also der Einkommensteuerpflicht u müssen entsprechend versteuert werden? Es sind ja betriebliche Umsätze, da selbstständig u Betrieb zutreffend .. oder verstehe ich da etwas falsch?
Beste Grüße

Verfasst von: Martin am 26.02.2015 23:18
 


THEMA:  Unterliegen "Erträge" aus Zwangsvollstreckung Einkommensteuerpflicht?

Hallo nochmal,also sind Vollstreckungs-"Einnahmen" jenseits der 10.000 EUR jährlich allenfalls einkommensteuerpflichtig u müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben u berücksichtigt werden?
Was genau meinten Sie mit "(..) wenn es sich um betriebliche Umsätze gehandelt hat"?
Danke u Gruß, Martin

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