Gläubiger = Selbstständiger erzielt neben seinen Einkünften und Umsätzen monatlich 1.000 EUR und mehr aus Zwangsvollstreckung (aus einer Lohnpfändung durchgeführt am Schuldner).Diese Beträge in der Grössenordnung von 15.000 EUR und mehr per anno sind doch einkommensteuerpflichtig, oder? Wo in der Steuererklärung angeben? Danke im voraus für fachkundige Antworten u Hinweise!! Gruß, Martin |