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Verfasst von: Kev am 09.02.2015 13:55
 


THEMA:  Fimenschließung

Hallo!

Ich möchte mein eingetragenes Einzelunternehmen schließen. Muss ich mich zuerst aus dem Firmenbuch löschen und dann das Gewerbe abmelden oder umgekehrt?

LG

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 09.02.2015 16:26
 


THEMA:  Fimenschließung

Am besten gleichzeitig.

Aber da kann nciht viel passieren, bei einme kleinen Zeitunterschied.

In Einkommensteuererklärung müssen Sie auch die Betriebsaufgabe bekanntgeben.

Wir helfen Ihnen gerne dabei:

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Kev am 10.02.2015 13:59
 


THEMA:  Fimenschließung

Vielen Dank für die Antwort!

Aber kann ich mich aus dem Firmenbuch austragen und dennoch das Gewerbe weiterführen und Rechnungen ausstellen?

LG

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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