Hallo!
Ich möchte mein eingetragenes Einzelunternehmen schließen. Muss ich mich zuerst aus dem Firmenbuch löschen und dann das Gewerbe abmelden oder umgekehrt?
LG
Am besten gleichzeitig.
Aber da kann nciht viel passieren, bei einme kleinen Zeitunterschied.
In Einkommensteuererklärung müssen Sie auch die Betriebsaufgabe bekanntgeben.
Wir helfen Ihnen gerne dabei:
www.steuerberatung-weiss.at
Vielen Dank für die Antwort!
Aber kann ich mich aus dem Firmenbuch austragen und dennoch das Gewerbe weiterführen und Rechnungen ausstellen?