Hallo liebes ForumTeam!
Ich habe eine Frage zum Alleinverdiener Zuverdienstgrenze.
Wenn ich zB bei der KZ 245 7.500 Euro habe, müsste ich Werbungskosten in HÖhe von 1500 Euro haben, damit ich auf 6.000 Euro komme.
Habe sehr viele Krankheitskosten ca. 1000 Euro und Kinderbetreuungskosten ca. 500 Euro, werden die auch von der KZ 245 abgezogen? Dann bräuchte ich gar keine Werbungskosten, oder?
Oder wäre es sinnvoller, wenn mein Partner der sehr gut verdient, die Kinderbetreuungskosten abzieht?
danke,
Eure Fragende. |