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Verfasst von: Fragende am 08.02.2015 13:46
 


THEMA:  Alleinverdiener Grenze

Hallo liebes ForumTeam!

Ich habe eine Frage zum Alleinverdiener Zuverdienstgrenze.

 

Wenn ich zB bei der KZ 245 7.500 Euro habe, müsste ich Werbungskosten in HÖhe von 1500 Euro haben, damit ich auf 6.000 Euro komme.

Habe sehr viele Krankheitskosten ca. 1000 Euro und Kinderbetreuungskosten ca. 500 Euro, werden die auch von der KZ 245 abgezogen? Dann bräuchte ich gar keine Werbungskosten, oder?

Oder wäre es sinnvoller, wenn mein Partner der sehr gut verdient, die Kinderbetreuungskosten abzieht?

danke,

Eure Fragende.

Verfasst von: Johanna am 13.02.2015 21:29
 


THEMA:  Alleinverdiener Grenze

Sowohl Krankheitskosten (nach Abzug eines Selbstbehaltes) als auch Kinderbetreuungskosten sind keine Werbungskosten, sondern "außergewöhnliche Belastungen". Die Beträge sind so gering, dass sie sich bei Ihrem gut verdienenden Partner überhaupt nicht auswirken würden.

LG Johanna 

Verfasst von: Die Fragende am 14.02.2015 14:39
 


THEMA:  Alleinverdiener Grenze

Danke für die Antwort.

 

Vermindert der Kinderabsetzbetrag die Bemessungsgrundlage für den Alleinverdiener?

 

Die Fragende.

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