Ein Fahrtenbuch ist verpflichtend, um nachzuweisen, wie hoch der Anteil an Privatfahrten ist. Was Sie vermutlich meinen, ist die Abrechnung mit km-Geld; das geht aber nur, wenn das Fahrzeug weniger als 50 % beruflich genutzt wird.
Infos über die korrekte Abschreibung des Fahrzeugs und andere Tipps holen Sie sich bitte in einem persönlichen Gespräch beim Stb.
LG Johanna |