Hallo!
Mein Finanzamt ist der Ansicht, dass "zur steuermindernden Geltendmachung von Werbungskosten die Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung und der Nachweis des Zahlungsflusses" erforderlich ist.
Insbesondere letzteres ist interessant: wie soll der Zahlungsfluss nachgewiesen werden, wenn bar bezahlt wurde?
Weiters: wenn es keine "ordnungsgemäße Rechnung" gibt, weil z.B. von privat gekauft wurde, der Kauf allerdings zweifelsfrei belegt werden kann, ist solch ein Kauf dann anzuerkennen?
Danke schonmal für Ihre Meinung! :)
Liebe Grüße, Der Fragensteller |