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Verfasst von: Fragensteller am 05.02.2015 21:19
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung: Zahlungsnachweis

Hallo!

Mein Finanzamt ist der Ansicht, dass "zur steuermindernden Geltendmachung von Werbungskosten die Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung und der Nachweis des Zahlungsflusses" erforderlich ist.

Insbesondere letzteres ist interessant: wie soll der Zahlungsfluss nachgewiesen werden, wenn bar bezahlt wurde?

Weiters: wenn es keine "ordnungsgemäße Rechnung" gibt, weil z.B. von privat gekauft wurde, der Kauf allerdings zweifelsfrei belegt werden kann, ist solch ein Kauf dann anzuerkennen?

Danke schonmal für Ihre Meinung! :)

Liebe Grüße,
Der Fragensteller

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