Hallo!
Ist es möglich, geringwertige Wirtschaftsgüter - also solche mit einem Anschaffungswert unter EUR 400,- - trotz der Möglichkeit, diese im selben Jahr der Anschaffung abzuschreiben, trotzdem via AfA über einen mehrjährigen Zeitraum abzusetzen?
§13 EStG: „Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Anlagegütern können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn diese Kosten für das einzelne Anlagegut 400 Euro nicht übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter). Bei Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 kann dieser Betrag im Jahr der Verausgabung voll abgesetzt werden. [..]“ Das Gesetz spricht hier eindeutig davon, dass GWG unter € 400,-- im Jahr der Verausgabung voll abgesetzt werden „können“, nicht „müssen“!
Habe ich Anspruch darauf, diese Dinge über einen mehrjährigen Zeitraum abzusetzen?
Danke! :)
Liebe Grüße, Der, der extrem viele Fragen stellt |