Hallo!
Habe den Erstbescheid meiner letzten Arbeitnehmerveranlagung beeinsprucht und bin mit dem nun erhaltenen Bescheid wieder nicht einverstanden, da quasi alle meine vorgebrachten Punkte ignoriert wurden.
Nun steht in der Rechtsmittelbelehrung, dass ich innerhalb eines Monats (von dem schon zwei Wochen vergangen sind) einen Antrag auf "Entscheidung über die Beschwerde (Vorlageantrag) durch das Bundesfinanzgericht bei dem oben angeführten Amt" stellen kann.
Meine Fragen:
* Was muss dieser Antrag enthalten? Einfach nur "ich beantrage die Entscheidung über die Beschwerde beim Bundesfinanzgericht"? Oder müssen hier bereits irgendwelche Unterlagen beiliegen oder weiterführende Begründungen für die Beschwerdepunkte enthalten sein?
* Entscheidet das Bundesfinanzgericht "im stillen Kämmerlein", oder kommt es hier zu einer Verhandlung, bei der ich anwesend sein und Einwände mündlich artikulieren kann?
* Falls nein, würde mich das Bundesfinanzgericht kontaktieren, sollte etwas unklar sein?
* Gibt es ordentliche Rechtsmittel gegen den Entscheid des Bundesfinanzgerichts?
Danke schonmal für eure Antworten!
Liebe Grüße,
Der, der viele Fragen stellt |