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Verfasst von: thecorax am 03.02.2015 17:02
 


THEMA:  LASIK (Augen läsern) : Außergewöhnliche Belastung

Hallo!

Erstmal ein paar Grundinformationen:

Ich bin 21 Jahre alt, aus Berlin, dualer Student (12K€ / Jahr), ledig, keine Kinder, Sehstärke -3 links und rechts.

Ich spiele mit dem Gedanken mir die Augen lasern zu lassen, das ist natürlich relativ teuer, ich rechne mal so mit circa 5000€ insgesamt.

Nun habe ich davon gelesen, dass man das von der Steuer als Außergewöhnliche Belastung abesetzen kann. 

Dies ergibt sich zunächst einmal aus einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz vom 22.06.2006 – S 2284 A-St 32 3). Hiernach haben die einzelnen Bundesländer mittlerweile beschlossen, dass sie die Aufwendungen für eine LASIK-Operation auch ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attestes als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG anerkennen. Gleiches besagt nunmehr der Inhalt von R 33.4 Abs. 1 Satz 2 der Einkommenssteuerrichtlinien (EStR).

Verfasst von: thecorax am 03.02.2015 17:04
 


THEMA:  LASIK (Augen läsern) : Außergewöhnliche Belastung

Scheint nicht so geklappt zu haben mit dem Zitat....

Laut diesem Rechner:

http://www.steuer-schutzbrief.de/aussergewoehnliche-belastungen.html

bekomme ich 639€ zurück?!

Hat jemand damit Erfahrung gemacht?

(Ja es ist viel Geld, und ja eigentlich sollte man erst ab 24 operieren lassen)

Verfasst von: Johanna am 03.02.2015 19:28
 


THEMA:  LASIK (Augen läsern) : Außergewöhnliche Belastung

1.) Das ist ein österreichisches Forum.

2.) Bis 12.000,- Jahresgehalt ist keine Lohnsteuer zu bezahlen, also können außergewöhnliche Belastungen die Lohnsumme nicht mehr senken.

LG Johanna

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