Hallo!
Erstmal ein paar Grundinformationen:
Ich bin 21 Jahre alt, aus Berlin, dualer Student (12K€ / Jahr), ledig, keine Kinder, Sehstärke -3 links und rechts.
Ich spiele mit dem Gedanken mir die Augen lasern zu lassen, das ist natürlich relativ teuer, ich rechne mal so mit circa 5000€ insgesamt.
Nun habe ich davon gelesen, dass man das von der Steuer als Außergewöhnliche Belastung abesetzen kann.
Dies ergibt sich zunächst einmal aus einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz vom 22.06.2006 – S 2284 A-St 32 3). Hiernach haben die einzelnen Bundesländer mittlerweile beschlossen, dass sie die Aufwendungen für eine LASIK-Operation auch ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attestes als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG anerkennen. Gleiches besagt nunmehr der Inhalt von R 33.4 Abs. 1 Satz 2 der Einkommenssteuerrichtlinien (EStR).
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