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Verfasst von: Klaus am 02.02.2015 22:36
 


THEMA:  Betriebsaufgabe E/A-Rechner - GSVG Rückstellung

Beim Übergang von §4(3) auf § 4(1)EStG im Zuge der Betriebsaufgabe ist im gg. Fall u.a. eine Rückstellung (Verb.) für GSVG . für (E/A,+ Übergangs-u. + Aufgabegewinn) anzusetzen, die so den Übergangsgewinn mindert. Diese GSVG-Rückst. (Verb.) ist teilw. auch durch den Aufgabegewinn verursacht. Frage:Ist in diesem Ausmass nicht der Aufgabegewinn zu kürzen, anstelle des Übergangsgewinnes? Bei Inanspruchnahme des Freibetrages (7.300,-) ergäbe sich nämlich dadurch eine beachtlich positive Steuerbelastungssituation.

 

Verfasst von: Gast am 19.02.2015 10:37
 


THEMA:  Betriebsaufgabe E/A-Rechner - GSVG Rückstellung

Hallo Klaus,

Betriebsaufgaben sind generell sehr komplex und bieten ausreichend Diskussionspotential. Ich würde jedoch die GSVG Rückstellung eindeutig als Übergangsgewinn klassifizieren, da sie trotz Aufgabe durch den gewöhnlichen Betrieb verursacht wird und auch ohne Aufgabe bei normalen Übergang in den Übergangsgewinn geflossen wäre.

LG

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