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Verfasst von: Richard Poltnigg am 30.01.2015 01:45
 


THEMA:  Grundfreibetrag bei Nebenbei-Selbständigen

Hallo,

Es gibt bei Selbständigen ja den Grundfreibetrag. Demnach beginnt man erst bei ungefähr 17.700 € Einkommenssteuer zu bezahlen.

Wenn ich in meinem Angestellten-Job bereits 15.000 € verdiene und 4000€ als neuer Selbständiger, gilt dann für mich auch der Grundfreibetrag, so dass ich nur für die 1300 €, die über diesen 17.700€ liegen, Einkommenssteuer zahlen muss?

 

Vielen Dank.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 02.02.2015 14:27
 


THEMA:  Grundfreibetrag bei Nebenbei-Selbständigen

Der Grundfreibetrag beträgt 13% vom Gewinn aus selbständiger Arbeit.

www.steuerberatung-weiss.at

 

Verfasst von: Gast am 02.02.2015 14:45
 


THEMA:  Grundfreibetrag bei Nebenbei-Selbständigen

Danke für die Antwort.

d.h. anhand meines Beispiels müsste die Person für die 4000€ (abzüglich 13%) selbständige Arbeit 36,5% zahlen oder?
Da diese ja zusammen mit den unselbständigen Einnahmen über 11.000€ liegen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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