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Verfasst von: Fritz am 25.01.2015 22:13
 


THEMA:  Unselbständig und nebenberuflich selbständig mit Einzelfirma und Honorarnoten

Guten Abend,

ich bitte um eure Hilfe/Meinung: Ich bin nichtselbständig und nebenberuflich im IT Bereich (Softwareentwicklung) tätig. Habe von früher noch Altkunden, bei denen ich die Homepages programmiert habe und über Honorarnoten abgerechnet habe.

Nun wurde ich gefragt, für einige dieser Projekte, Erweiterungen zu programmieren. Wie sieht das nun aus, kann ich diese bereits längeren, alten Aktivitäten weiterhin als Honorarnoten  so wie früher bis 720 Euro abrechnen, oder muss ich diese über die Einzelfirma abrechnen?

Danke und liebe Grüße
Fritz

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 26.01.2015 16:17
 


THEMA:  Unselbständig und nebenberuflich selbständig mit Einzelfirma und Honorarnoten

Auf alle Fälle müssen Sie Ihre Nebentätigkeit Ihrem Dienstgeber melden.

Rein theoretisch müssten Sie dafür auch einen Gewerbeschein lösen.

Wenn Sie im Jahr weniger als € 730,-- nebenberuflich verdienen, müssen Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben.

www.steuerberatung-weiss.at

 

Verfasst von: Johanna am 29.01.2015 21:49
 


THEMA:  Unselbständig und nebenberuflich selbständig mit Einzelfirma und Honorarnoten

Ich habe Ihre Angaben so verstanden, dass Sie derzeit sowohl selbstständig als auch unselbstständig sind und nun, sozusagen als Altlast, noch Aufträge lukrieren könnten.

Die 720,- gelten als Grenze für alles, was Sie zusätzlich zur unselbstständigen Tätigkeit dazuverdienen.

Ob Sie Ihre selbstständigen Einnahmen als ein gemeinsamer Betrieb (Gewerbe) abrechnen oder die Programmierungen extra (als Neuer Selbstständiger) auf einer eigenen Beilage abrechnen, ändert weder die Höhe der Sozialversicherung noch der Einkommensteuer; eine Trennung dient lediglich Ihrer Übersicht.

LG Johanna 

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