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Verfasst von: Markus am 24.01.2015 16:19
 


THEMA:  SVA Nachzahlung inklusive Beitragszuschlags

Sehr geehrtes Steuerberater.at Team und Forenmitglieder,

 

ich habe mich für das Jahr 2014 bei der SVA als selbstständiger Biologe gemeldet. Bei meinem Gespräch direkt vor Ort hat mir eine Dame beim Ausfüllen der Versicherungserklärung für die Prlichtversicherung gemäß § 2 Abs. 1Z. 4 GSVG über die Schultern geschaut. Sie fragte mich, ob ich davon ausgehe, dass ich über die Versicherungsgrenze von 6.453,36 kommen werde. Ich konnte darauf nicht antworten, weil ich es nicht wusste. Darauf hin meinte die Dame, ich kann Nein ankreuzen und dann im gegebenen Fall nachzahlen.

Das Geschäftsjahr ist vorbei und ich möchte meine Finanzen jetzt regeln. Leider ist mir auf der Versicherungserklärung ein nicht unrelevanter Zusatz aufgefallen. "Liegen die Einkünfte über der Versicherungsgrenze, müssen die Beträge rückwirkend, inklusive Beitragszuschlag von 9,3 Prozent, bezahlt werden."

Von Bußgeld in Höhe von fast 10% war im Gespräch bei der SVA keine Rede. Natürlich steht es schwarz auf weiß und ein mündiger Erwachsener hätte das sehen müssen. Aber die Dame war bemüht das Formular zügig mit mir auszufüllen und ich fühlte mich ausreichend informiert.

Heißt das jetzt für mich, dass ich im Falle eines Gewinns von 16.000 Euro, 1.488€ Straße bezahlen muss? Auch wenn der Fehler schlussendlich bei mir liegt, fühle ich mich nicht fair behandelt. Da ich nebenbei noch studiert habe, wusste ich nicht, ob und wie viel ich verdienen werde.

Ich habe mir eigenständig Arbeit gesucht und ausgeführt und muss dafür jetzt 1.500€ "Lehrgeld" bezahlen? Ist hier Kulanz oder eine Einigung denkbar? Oder sehe ich die Situation grundsätzlich falsch?

Mit besten Grüßen,

Markus

Verfasst von: Johanna am 24.01.2015 21:17
 


THEMA:  SVA Nachzahlung inklusive Beitragszuschlags

Meldet man das Erreichen der Versicherungsgrenze noch im alten Jahr, ist kein Zuschlag zu bezahlen. Ein Gespräch mit einem Stb noch vor Jahresende hätte Ihnen geholfen, vielleicht noch weitere Vorteile zu nutzen.

Der Zuschlag beträgt 9,3 % vom Versicherungsbeitrag, nicht vom Gewinn.

LG Johanna

 

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