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Verfasst von: Christian am 22.01.2015 07:40
 


THEMA:  Biervertrag - vorzeitige Rückzahlung
Guten Tag, ich beabsichtige ein Gasthaus in Oberösterreich zu kaufen. Der Verkäufer hat noch einen offenen Biervertrag in Höhe von € 70.000,- laufen.
Was mich nun interessieren würde wäre:
1.) Sind Bierverträge zw. Brauerei und Gasthaus Nettobeträge oder Brutto. Wie hoch ist die USt.? 10%
2.) Bei vorzeitiger Rückzahlung, fallen Zinsen an. Werden diese auf den Nettobetrag gerechnet? 
3.) Ist bei einer Rückzahlung USt. zu zahlen?
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 22.01.2015 10:44
 


THEMA:  Biervertrag - vorzeitige Rückzahlung

Ich empfehle Ihnen, sich von Anfang an von einem Steuerberater beraten zu lassen. Beim Kauf eines Betriebes kann man in sehr viele Fallen tappen.

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