Verfasst von:
sybille puchberger am
21.01.2015 10:40
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THEMA: steuer |
wenn ich neben meiner sehr niedrigen alterspension selbständig tätig bin und diese tätigkeit, welche insgesamt einen gewinn von 4700 euro nicht überschreitet, nicht irgendwelchen behörden melde, was kann passieren? |
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Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
21.01.2015 10:53
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Verfasst von:
sybille am
21.01.2015 11:14
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THEMA: steuer |
naja, ich komm ja nicht über die 11.000. brauche ich das dann auch nicht melden? und wenn doch, wo muss ich es denn melden? finanzamt, sv?
danke,.... |
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Verfasst von:
bettina am
21.01.2015 12:00
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THEMA: steuer |
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung immer dann abzugeben, wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden (§ 42 Abs. 1 Z 1 EStG), dh. wenn Sie eine Einkommensteuererklärung zugesendet bekommen. Ergeht keine Aufforderung, ist zu unterscheiden, ob im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind oder nicht.
- Sind in Ihrem Einkommen neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften auch andere Einkünfte (zB aus einem Werkvertrag) von insgesamt mehr als 730 Euro enthalten und übersteigt Ihr gesamtes Einkommen 12.000 Euro, so sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Endbesteuerte Kapitalerträge sind hier nicht einzurechnen!
- Sind in Ihrem Einkommen keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung dann abgeben, wenn Ihr Einkommen mehr als 11.000 Euro beträgt (§ 42 Abs. 1 Z 3 EStG).
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Verfasst von:
sybille am
21.01.2015 12:51
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